Wenn Sie Waffen geerbt haben und Sie kennen sich mit Waffen nicht aus bzw. kennen niemanden, der Ihre Waffen sicherheitstechnisch begutachten kann, rufen Sie uns vor dem Transport wegen einer sicheren Handhabung an. Vorsicht: Vor dem Verkauf bzw. dem Transport Ihrer Waffen achten Sie darauf, dass Sie im Besitz aller notwendigen Dokumente sind. Hierzu gehört eine Waffenbesitzkarte, Ihr Personalausweis und ggf. Erbschaftsdokumente. Sofern Sie die Waffen transportieren müssen, so achten Sie darauf, dass die Waffen entladen und in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind. Waffen dürfen nur direkt vom Wohnort zum Waffenhändler oder der zuständigen Behörde bzw. Polizeidienststelle transportiert werden. Sofern Ihnen keine geeigneten Behältnisse zum Waffentransport vorliegen, können Sie diese bei uns bekommen. Munition darf nur getrennt von der Waffe verschlossen transportiert werden. Sie können bei einem Privatverkauf von Waffen unter Umständen durchaus einen höheren Preis erzielen. Hierbei müssen Sie einen höheren bürokratischen Aufwand, die Seriosität der Käufer, deren Anfragen und ggf. Besichtigungstermine Ihrer Waffen selbst einschätzen. Wir versuchen stets, unter Berücksichtigung des Zustandes Ihrer Waffen und der derzeitigen Marktlage, einen marktgerechten Preis anzubieten. Der letztendliche Preis, den Sie bekommen, richtet sich natürlich nach dem derzeitigen Zustand. Kommissionsverkauf mit vorher vereinbartem Preis ist ebenfalls möglich, wir werden Ihnen aber davon abraten, wenn Ihr gewünschter Preis am Markt nicht durchsetzungsfähig ist, da ansonsten für Sie nur lange Wartezeiten und Kosten ohne Ergebnis erfolgen.
Ankauf gegen Bar oder Überweisung von:
- Waffensammlungen- Kurz-Langwaffen, keine reinen Jagdwaffen
- Erbwaffen / Nachlässe,
- Bestandsreduzierungen,
- Übernahme von Waffen aus Insolvenz
- Direktankauf
- Ausstellung der Behördenmeldung
- Wir benötigen ebenfalls ihre NWR Personen ID, Erlaubnis ID und die ID der Waffe, sollten sie diese noch nicht haben, so erhalten sie diese bei Ihrer Behörde, fragen sie nach ihrem Stammdatenblatt mit allen ID`s, zur Aushändigung ist ihre Behörde verpflichtet, ohne dies ID`s ist eine Abwicklung nicht möglich.
Gerne übernehmen wir auch die gesamte waffenrechtliche Abwicklung für Sie!
Das alles natürlich so diskret wie möglich !